Wer kann einen Ausweis bekommen?

Einen Tafel-Ausweis kann erhalten, wer seine Bedürftigkeit nachweist. Als bedürftig gilt für uns, wer

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung,
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Minirente erhält oder
  • Geringverdiener ist
  • In der Corona-Zeit wurden auch ALG I-Empfänger in den Kreis der Berechtigten aufgenommen, wenn das Arbeitslosengeld unterhalb der u.a. Einkommensgrenzen liegt
  • Ebenfalls können vorübergehend auch BAFöG-Empfänger einen Tafel-Ausweis erhalten.

Über diese Sozialleistungen muss ein entsprechender amtlicher Bescheid vorgelegt werden. Bezieher von Mini-Renten oder Geringverdiener müssen ihr Einkommen prüfen lassen, indem sie einen Wohngeldantrag stellen. Im Bescheid (auch im abgelehnten) wird das Haushaltseinkommen dargestellt, aufgrund dessen wir bei der Tafel die Entscheidung treffen, ob ein Tafel-Ausweis ausgestellt werden kann.

Um einen neuen Ausweis zu erhalten, nutzen Sie das Onlineformular. Nur in Ausnahmefällen kommen Sie bitte montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr in die Tafel-Zentrale, Osterlandwehr 31-35.

Aktuell gibt es nur keine freie Plätze; wir nehmen Ihren Antrag aber auf eine Warteliste auf.