Wer kann einen Ausweis bekommen?
Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises ist die Bedürftigkeit. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, in der Regel über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Wenn Sie ein Einkommen (auch Rente) haben, das nach Abzug der Kaltmiete unter dem Hartz IV-Satz liegt, ist der Erhalt eines Tafelausweises ebenfalls möglich. Dann benötigen wir zur Prüfung Ihre Einkommensnachweise und den Mietvertrag.
Bringen Sie zur Ausweisausgabe bitte ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der Ausweis hat dieselbe Geltungsdauer wie der Bescheid über die Sozialleistungen, in der Regel also ein halbes Jahr. Vor Ablauf der Gültigkeit muss er bei uns verlängert werden. Kommen Sie auch dann, wenn Sie noch keinen neuen Bescheid über Sozialleistungen bekommen haben sollten. Achten Sie bei der Planung Ihrer Ausweisverlängerung auch auf mögliche Feiertage! Nach Ablauf der Gültigkeit kann Ihr Ausweis nicht verlängert werden und Sie können erst nach einem Jahr einen neuen Ausweis beantragen! Zur Verlängerung benötigen Sie wieder den Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen und ihren Personalausweis.
Wenn Sie an vier aufeinanderfolgenden Einkaufstagen nicht zum Einkaufen kommen, gehen wir davon aus, dass Sie die Unterstützung durch die Tafel nicht mehr wünschen; wir löschen Ihre Einkaufsberechtigung und können einem neuen Kunden einen Ausweis ausstellen. Sie können erst nach einem Jahr einen neuen Ausweis beantragen. Im Krankheitsfall können Sie die Löschung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung o.ä. wieder aufheben lassen.
Wann und wo wird der Ausweis verlängert?
Die Ausweisverlängerung findet jeden Montag von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Zentrale der Dortmunder Tafel in der Osterlandwehr statt. Bringen Sie dazu bitte den Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen und ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.



Ausweise & Regeln


